AGB

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge ("KVA") und Verträge der Youro GmbH, Im Mediapark 5, 50670 Köln (Amtsgericht Köln, HRB 119268, Geschäftsführung: Michelle Kujawa, Kontakt: hello@prads.studio), unter der Marke Prads.Studio ("Prads", "wir"), mit ihren Auftraggebern im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Prads stimmt ihrer Geltung ausdrücklich mindestens in Textform zu.

1.3 Das Angebot von Prads richtet sich an Unternehmer mit einem monatlichen Werbebudget auf Meta-Plattformen ab dem im jeweiligen Angebot genannten Mindestbudget (aktuell 5.000 €). Prads ist berechtigt, Anfragen abzulehnen, wenn nach eigener Einschätzung kein Match vorliegt (z. B. Produktqualität, Markenpassung, Budget).

2. Definitionen

  • Kampagne: Eine zusammenhängende Abfolge von Werbemaßnahmen auf Meta-Plattformen (Facebook, Instagram) für ein oder mehrere Produkte des Auftraggebers, einschließlich Strategie, Creative-Produktion, Schaltung, Optimierung und Reporting.
  • Asset: Ein fertiges Werbemittel (Studio-Static, Founder Ad, Story Ad, Hybrid-Format, Video, Skript, Copy).
  • Studio-Statics: Produktzentrierte, im Studio produzierte Bildwerbemittel.
  • Founder Ads: Werbemittel, in denen eine reale, vom Auftraggeber gestellte Person (typischerweise Gründer:in/Markenvertreter:in) authentisch auftritt; kein KI-generierter Avatar.
  • Story Ads: Vertikale (9:16) Video-Werbemittel für Story-/Reels-Placements.
  • Hybrid-Formate: Assets, die reales Bild-/Videomaterial mit KI-generierten oder KI-veredelten Elementen kombinieren.
  • KI-Content: Mittels künstlicher Intelligenz ganz oder teilweise erzeugter oder bearbeiteter Content (Bild, Video, Text, Ton).
  • Strategiematrix: Das von Prads eingesetzte Analyseverfahren zur systematischen Kombination von Ansprache ("Angle"), Motiv und Format zur Ableitung priorisierter Testkombinationen.
  • Werbekonto: Der Meta Business Manager bzw. das Werbekonto des Auftraggebers, über das Kampagnen geschaltet werden.
  • Ad-Budget/Media-Spend: Die von Meta für die Auslieferung von Anzeigen in Rechnung gestellten Beträge, zahlbar durch den Auftraggeber direkt an Meta über sein eigenes Zahlungsmittel (siehe Ziff. 7).
  • Agenturhonorar: Die Vergütung, die der Auftraggeber Prads für Strategie-, Kreations-, Produktions-, Schaltungs- und Betreuungsleistungen schuldet — getrennt vom Ad-Budget.

3. Leistungsgegenstand

3.1 Prads erbringt im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. KVA Full-Funnel-Performance-Marketing-Leistungen, insbesondere Strategieentwicklung, Scripting, Creative-Produktion (inkl. KI-gestützter Erstellung/Veredelung), Kampagnenschaltung, laufende Optimierung und Reporting, als fortlaufende Dienstleistung gegen ein monatliches Pauschalhonorar (Ziff. 7.2). Soweit im Angebot/KVA nicht abweichend vereinbart, schuldet Prads keinen bestimmten wirtschaftlichen Leistungserfolg, insbesondere keine bestimmte Kampagnenperformance, Klickrate, Conversion-Rate oder einen bestimmten ROAS. Für die in Ziff. 10 geregelte Garantie gilt dies mit den dort genannten Maßgaben.

3.2 Nur soweit im Angebot/KVA ausnahmsweise eine einzelne, gesondert und eigenständig bepreiste Sonderproduktion außerhalb des monatlichen Pauschalhonorars vereinbart wird (z. B. ein zusätzlich gebuchter Shooting-Tag), schuldet Prads insoweit die Herstellung eines konkreten Werks; hierfür gelten ergänzend die werkvertraglichen Regelungen dieser AGB (insbesondere Abnahme nach Ziff. 8, Kündigung nach Ziff. 11.2, Ausfallkosten nach Ziff. 12).

3.3 Prads ist berechtigt, zur Leistungserbringung (Monitoring, Optimierung, Reporting, Creator-Auswahl) eigene und externe Technologien mit dem Werbekonto des Auftraggebers zu verbinden.

3.4 Prads ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Freelancer, Creator oder Subunternehmer erbringen zu lassen.

4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz

4.1 Arbeitsergebnisse dürfen unter Einsatz von KI erstellt oder bearbeitet werden. Prads kennzeichnet KI-generierten oder wesentlich KI-veredelten Content entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben (insb. EU-KI-Verordnung, sofern anwendbar) und den Werberichtlinien der jeweiligen Plattform.

4.2 Bei Founder Ads wird die Identität, Stimme und äußere Erscheinung der real auftretenden Person nicht durch KI verändert oder durch einen Avatar ersetzt, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4.3 Auf Anfrage erläutert Prads dem Auftraggeber den Einsatz von KI bei der Leistungserbringung.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Produktmuster, Markenrichtlinien, Zugänge (insbesondere Zugriffsrechte auf das Werbekonto/den Business Manager) sowie Freigaben zur Verfügung.

5.2 Der Auftraggeber benennt spätestens 2 Werktage nach Vertragsschluss eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und gewährleistet deren zeitliche Verfügbarkeit für Abstimmungen und Freigaben.

5.3 Verzögert sich die Leistungserbringung durch nicht rechtzeitige Mitwirkung, Freigabe oder Bereitstellung durch den Auftraggeber, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend; Prads hat hieraus resultierende Verzögerungen oder Schlechtleistungen nicht zu vertreten.

6. Verantwortlichkeit für Werbeinhalte, Werberichtlinien-Konformität, Freistellung

6.1 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Materialien (Produktbilder, Texte, Claims, Zertifikate/Siegel, Musik) sowie der beworbenen Produkte und Leistungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Verbraucherschutzrecht sowie produktspezifische Kennzeichnungspflichten.

6.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche Werbeinhalte den jeweils aktuellen Werberichtlinien der genutzten Meta-Plattformen entsprechen. Die Prüfung der Werbeinhalte auf Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit Plattform-Richtlinien gehört nicht zu den geschuldeten Aufgaben von Prads; Prads weist auf erkennbare Verstöße hin, wenn diese im Rahmen der Kreation auffallen.

6.3 Der Auftraggeber stellt Prads von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) frei, die aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten nach Ziff. 6.1 oder 6.2 resultieren.

6.4 Meta behält sich vor, Werbemittel oder Kampagnen nach eigenem Ermessen abzulehnen oder Konten zu sperren. Prads hat hierauf keinen Einfluss und informiert den Auftraggeber unverzüglich über bekannt gewordene Ablehnungen oder Sperrungen.

7. Ad-Budget, Zahlungsmittel, Vergütung

7.1 Das Ad-Budget (Media-Spend) wird ausschließlich über das Werbekonto des Auftraggebers und ein dort hinterlegtes eigenes Zahlungsmittel des Auftraggebers direkt an Meta gezahlt. Prads bucht Kampagnen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers und übernimmt keine eigene Zahlungspflicht gegenüber Meta.

7.2 Das Agenturhonorar für die Leistungen nach Ziff. 3 wird gesondert vom Ad-Budget gemäß dem jeweiligen Angebot/KVA in Rechnung gestellt (z. B. Fixhonorar und/oder prozentualer Anteil am verwalteten Ad-Budget).

7.3 Budgeterhöhungen oberhalb der im Angebot/KVA vereinbarten Bandbreite bedürfen der vorherigen Freigabe des Auftraggebers in Textform; Prads ist nicht verpflichtet, Budget ohne diese Freigabe zu erhöhen.

7.4 Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind, soweit nicht abweichend vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar.

7.5 Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen; die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) bleibt unberührt.

8. Abnahme von Assets, Korrekturschleifen

8.1 Prads stellt fertiggestellte Assets in geeigneter digitaler Form bereit, verbunden mit der Aufforderung, Beanstandungen oder vereinbarte Änderungswünsche mitzuteilen.

8.2 Erfolgt innerhalb von 5 Werktagen nach Bereitstellung keine Rückmeldung, gilt das Asset als abgenommen, sofern Prads bei der Bereitstellung ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.

8.3 Sind Korrekturschleifen vereinbart, setzt Prads berechtigte Beanstandungen im Rahmen der vereinbarten Anzahl von Schleifen um und stellt das Asset erneut zur Abnahme bereit.

9. Nutzungsrechte

9.1 Prads räumt dem Auftraggeber an abgenommenen Assets ein nicht ausschließliches, für die vertraglich vorgesehene Nutzung (Schaltung als Werbemittel auf Meta-Plattformen im Rahmen der Kampagne) erforderliches Nutzungsrecht ein. Das Bearbeitungsrecht ist, soweit nicht abweichend vereinbart, nicht umfasst.

9.2 Die Rechteeinräumung steht unter der auflösenden Bedingung vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung.

9.3 Prads ist berechtigt, die Zusammenarbeit sowie anonymisierte oder aggregierte Kampagnenergebnisse als Referenz zu nennen (Logo, Kurzbeschreibung, Case-Study-Kennzahlen) und Assets in eigenen Portfolio-/Marketingmaterialien zu zeigen. Eine Nennung konkreter, nicht bereits vom Auftraggeber öffentlich kommunizierter Umsatz- oder Performance-Zahlen bedarf der vorherigen Freigabe des Auftraggebers in Textform.

9.4 Prads darf im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnene allgemeine Erkenntnisse, Methoden und Vorgehensweisen (nicht jedoch konkrete, markenspezifische Designs, Skripte oder Assets des Auftraggebers) auch für andere Kunden nutzen.

10. Prads-Performance-Garantie

10.1 Rechtsnatur. Prads gibt mit dieser Klausel eine freiwillige, über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende vertragliche Leistungszusage ab. Sie tritt neben die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers und schränkt diese nicht ein.

10.2 Reichweite der Garantie. Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die durchschnittliche Outbound-CTR der von Prads erstellten Anzeigen — definiert als die Zahl der Klicks, mit denen Nutzer Meta in Richtung der Website des Auftraggebers verlassen, geteilt durch die Zahl der Impressionen. Nicht umfasst sind Conversion-Rate, Käufe, Umsatz, ROAS oder CPA sowie alle Faktoren, die von der Kaufstrecke, dem Angebot, dem Preis, der Verfügbarkeit oder der technischen Performance der Website/des Shops des Auftraggebers abhängen — hierfür übernimmt Prads ausdrücklich keine Verantwortung und keine Garantie.

10.3 Zielwert. Der konkrete Zielwert für die Outbound-CTR sowie eine etwaige abweichende Berechnung (z. B. als prozentuale Steigerung gegenüber einer im Angebot/KVA dokumentierten Ist-Baseline des Auftraggebers) werden vor Kampagnenstart schriftlich im Angebot/KVA festgelegt.

10.4 Messung.

  • (a) Bewertet wird ausschließlich nach Abschluss der Meta-Lernphase, als Durchschnitt über ein zusammenhängendes Fenster von 10 Kalendertagen.
  • (b) Berücksichtigt werden nur Anzeigen(-Varianten), die im Messzeitraum mindestens 1.000 Impressionen erreicht haben.
  • (c) Maßgeblich sind ausschließlich kalte Prospecting-Zielgruppen in den Platzierungen Facebook-/Instagram-Feed und Reels; retargeting- oder warme Zielgruppen bleiben außer Betracht.
  • (d) Werte innerhalb der ersten 7 Tage bzw. innerhalb der Lernphase bleiben unberücksichtigt.

10.5 Rechtsfolge. Wird der nach Ziff. 10.3 vereinbarte Zielwert in einer Abrechnungsperiode nicht erreicht, reduziert sich das Agenturhonorar für die jeweils betroffene(n) Folgeperiode(n) auf den Selbstkostenpreis nach Ziff. 10.6, bis der Zielwert erstmals erreicht wird. Ab der Periode, in der der Zielwert erreicht wird, gilt wieder das reguläre Agenturhonorar. Erstattet bzw. reduziert wird ausschließlich das Agenturhonorar von Prads; das an Meta gezahlte Werbebudget ist ausdrücklich ausgenommen.

10.6 Selbstkostenpreis. Der Selbstkostenpreis beträgt pauschal 650,00 € netto pro Monat je betroffener Abrechnungsperiode.

10.7 Überprüfung bei länglicher Nichterreichung. Wird der Zielwert auch nach drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden zum Selbstkostenpreis nicht erreicht, evaluieren beide Parteien gemeinsam, ob der Zielwert, die Kreativstrategie oder das Produkt-/Angebotssetup anzupassen sind. Kommt hierbei keine Einigung zustande, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode kündigen, ohne dass hieraus weitergehende Ansprüche entstehen.

10.8 Auflösende Bedingungen — Mitwirkung des Auftraggebers. Die Garantie entfällt für die jeweils betroffene Abrechnungsperiode, wenn der Auftraggeber:

  • (a) keine funktionsfähige, für Besucher erreichbare Landingpage/Produktseite und kein lieferbares Produkt bereitstellt;
  • (b) Prads nicht rechtzeitig Zugang zu Marke, Werbekonto, Meta-Pixel und den benötigten Assets gewährt (vgl. Ziff. 5);
  • (c) Anzeigen, Creatives oder Budgets eigenmächtig pausiert oder ändert, insbesondere das Tagesbudget während der Lernphase um mehr als 20 % anhebt oder absenkt;
  • (d) im gemeinsamen Kickoff-Protokoll konkret benannte Maßnahmen nicht innerhalb der dort genannten Fristen (in der Regel 10 Werktage) umsetzt;
  • (e) das vereinbarte Mindest-Werbebudget für die betroffene Periode nicht einhält.

10.9 Die Garantie begründet keinen darüberhinausgehenden Schadensersatzanspruch; Ansprüche aus Ziff. 15 bleiben unberührt.

11. Laufzeit, Kündigung

11.1 Der Vertrag über laufende Betreuungsleistungen (Dienstvertrag nach Ziff. 3.1) läuft, soweit im Angebot/KVA nicht abweichend vereinbart, unbefristet und kann von jeder Partei mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (entspricht dem Werbeversprechen "keine Mindestlaufzeit").

11.2 Soweit ausnahmsweise eine gesondert bepreiste Sonderproduktion nach Ziff. 3.2 vereinbart wurde, kann der Auftraggeber diesen Teil jederzeit ordentlich kündigen; in diesem Fall gilt Ziff. 12 (Ausfallkosten).

11.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 3 Wochen oder wesentlicher Verletzung der Werberichtlinien-Zusicherungen nach Ziff. 6.

11.4 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

12. Ausfallkosten bei Kündigung gesondert bepreister Sonderproduktionen

12.1 Kündigt der Auftraggeber eine nach Ziff. 3.2 gesondert bepreiste Sonderproduktion, stellt Prads die bereits erbrachten Leistungen sowie einen pauschalierten Anteil der noch nicht erbrachten Leistungen als Ausfallkosten in Rechnung (30 % der vereinbarten Vergütung vor Produktionsbeginn, 50 % nach Produktionsbeginn).

12.2 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich keine oder geringere Kosten entstanden sind; Prads bleibt der Nachweis höherer tatsächlicher Kosten vorbehalten.

13. Vertraulichkeit

13.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen (insbesondere Zugangsdaten, Umsatz- und Performance-Daten, Strategien) streng vertraulich und geben sie nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.

13.2 Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und 2 Jahre darüber hinaus fort.

14. Datenverarbeitung

14.1 Soweit Prads im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Pixel-/Conversion-Daten, Custom-Audience-Uploads), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab, der Bestandteil des Vertragsverhältnisses wird.

14.2 Im Übrigen gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Prads.

15. Haftungsbeschränkung

15.1 Prads haftet unbeschränkt für Vorsatz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

15.2 Bei grober Fahrlässigkeit haftet Prads beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

15.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Prads nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), ebenfalls beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

15.4 Die Haftung für Pflichtverletzungen von durch Prads beauftragten Creators/Freelancern ist auf das beschränkt, was von diesen tatsächlich zu erlangen ist, soweit kein eigenes Verschulden von Prads vorliegt.

15.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzung einer Garantie (vgl. Ziff. 10).

16. Verjährung

Mängelansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme bzw. Leistungserbringung, soweit nicht gesetzlich zwingend eine längere Frist gilt (insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit).

17. Schlussbestimmungen

17.1 Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; die Parteien ersetzen die unwirksame Klausel durch eine ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende wirksame Regelung.

17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute ist Köln.

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